Allgemeine Fragen

Was passiert bei Beendigung der Mitgliedschaft?


Sollte das Trägerunternehmen die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. kündigen, ändert sich nichts an der grundsätzlichen Leistungspflicht. In der Satzung unter § 2 ist geregelt, dass das Versorgungswerk auch dann die Versorgung der versorgungsberechtigten Mitarbeiter vornimmt, wenn die Mitgliedschaft des Trägerunternehmens erloschen ist.

Einzig in der Höhe der Versorgung wird es zu einer Reduktion kommen. Das Trägerunternehmen wird dem Versorgungswerk nach Beendigung der Mitgliedschaft keine Zuwendungen mehr dotieren. Infolge dessen wird die Summen der Versorgungsbeiträge für jeden einzelnen Versorgungsberechtigten geringer ausfallen als geplant, so dass bei Eintritt des Versorgungsfalls eine geringere Rente geleistet wird.

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